Schulpsychologin bzw. Sonderpädagoge (m/w/d) ReBBZ Harburg

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Bildung

  • Job-ID: J000043176
  • Startdatum: 01.10.2026
  • Art der Anstellung: Teilzeit 83%
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 27.08.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) in Hamburg unterstützen die allgemeinen Schulen mit einem umfassenden qualifizierten Bildungs- und Beratungsangebot in allen Fragen der inklusiven Bildung. Die Förder- und Begleitmaßnahmen in den Beratungsabteilungen finden in den Gebieten der Pädagogik, Sonder- und Sozialpädagogik sowie der Psychologie statt.

Ihr Einsatz erfolgt in der Beratungsabteilung des ReBBZ Harburg. 

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • system- und einzelfallbezogene fachliche und systemische Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im schulischen Kontext und zu Fragen inklusiver Bildung
  • enge Kooperation mit anderen am Fall beteiligten Personen und Institutionen, wie schulinternen Beratungsdiensten, Beratungsstelle Gewaltprävention, ASD u. a., Vermittlung von weiterführenden Hilfen
  • Begleiten von Beratungsrunden
  • Mitgestaltung, Leitung und Moderation von Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, Netzwerktreffen und Arbeitskreisen
  • Anwendung von Diagnostikverfahren 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in Psychologie oder
  • Befähigung für ein Lehramt der Sonderpädagogik (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) oder

 

als Beamtin bzw. Beamter:

  • Befähigung für die Laufbahn der Allgemeinen Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt auf Grundlage eines abgeschlossenen Hochschulstudiums (Master oder gleichwertig) in Psychologie oder
  • Befähigung für die Laufbahn Bildung in der Laufbahngruppe 2 mit dem Zugang zum zweiten Einstiegsamt auf Grundlage der Befähigung für ein Lehramt der Sonderpädagogik (abgeschlossene 2. Staatsprüfung). Der Einsatz in der Laufbahn Bildung im Laufbahnzweig Schulverwaltung setzt eine vorherige Verwendung im Schuldienst und eine Dienstzeit von mindestens 3 Jahren voraus.

Vorteilhaft
  • fundierte Kenntnisse über Diagnostikverfahren und Standards in der Beratungsarbeit
  • Zusatzqualifikation im Bereich systemische Beratung; Supervision, Coaching
  • Kenntnisse bzw. Erfahrungen im Bereich Schule, Jugendhilfe und/oder klinische Kenntnisse
  • Teamfähigkeit in einem multiprofessionellen Arbeitsumfeld
  • hohe Belastbarkeit, Flexibilität und eine gute Arbeitsorganisation

Unser Angebot

flexible Arbeitszeiten
Homeoffice und mobiles Arbeiten
optional EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Weiterbildungmöglichkeiten

flexible Arbeitszeiten; Homeoffice und mobiles Arbeiten; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness); Weiterbildungmöglichkeiten

  • 1 Teilzeitstelle mit 32,37 Wochenstunden, unbefristet, zum 01.10.2026 zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A 13, weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • Teamspirit: ein aufgeschlossenes engagiertes Team, eine konstruktive Arbeitsatmosphäre und Unterstützung bei der Einarbeitung
  • weitere attraktive Benefits der FHH

 

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • Urkunde zur/zum Beamtin/Beamten auf Lebenszeit,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 

 

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).  

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. 

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).