Anerkennungspraktikum Soziale Arbeit - Kinderschutzgruppe Bergedorf

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration / Landesbetrieb Erziehung und Beratung

  • Job-ID: J000043306
  • Startdatum: 01.10.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (befristet für 6 Monate)
  • Bewerbungsfrist: 23.08.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Wir machen Zukunft möglich – mach mit!

Du hast dein Studium der Sozialen Arbeit ohne staatliche Anerkennung erfolgreich abgeschlossen? Dann bewirb dich bei uns für das Anerkennungspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog:in.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist Hamburgs staatlicher Jugendhilfeträger. Unser Ziel: Den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen sicherzustellen.

In der Kinderschutzgruppe Bergedorf werden Kinder im Alter von sechs bis etwa zwölf Jahren in Obhut genommen und rund um die Uhr betreut. Die Kolleg:innen freuen sich auf deine MItarbeit!

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Deine Aufgaben

Bist Du bereit für eine neue Herausforderung, um Dein Potenzial voll auszuschöpfen und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf das Leben junger Menschen zu haben? Hier sind einige beispielhafte Aufgaben:

  • Aufbau von Alltagsstrukturen die dazu beitragen, die betreuten Personen hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenzen zu fördern und sie bei der Entwicklung ihrer Lebensperspektive zu unterstützen
  • Beratung und Begleitung der betreuten Personen bei allen Fragen der Gesundheit, Freizeitgestaltung, und Schule sowie zu Behörden und Ärztinnen und Ärzten
  • Mitwirkung an der Erstellung individueller Hilfepläne und Ziele
  • Dokumentation der Prozesse und Verfassen von Berichten
  • Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben

Dein Profil

Erforderlich
  • zum Start des Anerkennungspraktikums ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit ohne staatliche Anerkennung
  • uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit, im Schichtdienst tätig zu sein

Vorteilhaft
  • Teamfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Strukturiertheit und Verbindlichkeit sowie Empathie bei gleichzeitiger Wahrung professioneller Distanz
  • Kenntnisse der Sozialisationsbedingungen von Kindern in verschiedenen Milieus und der relevanten erzieherischen Methoden und Verfahren sowie in der Betreuung und Pflege von Kinder und Jugendlichen
  • Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht – insbesondere der elterlichen Sorge, der Kinder- und Jugendpsychologie – speziell der Entwicklungspsychologie und Bindungstheorie sowie des systemischen Ansatzes in der Sozialarbeit
  • Sicherheit in Wort und Schrift

Unser Angebot

30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche
offene Feedbackkultur
optional EGYM Wellpass (Firmenfitness)
sinnstiftende Aufgaben
Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)

30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; offene Feedbackkultur; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness); sinnstiftende Aufgaben; Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)

  • 1 Stelle für ein Anerkennungspraktikum in Vollzeit für sechs Monate (38,5 Stunden bei Schichtdienst/39 Stunden ohne Schichtdienst). Bei Ableistung in Teilzeit entsprechend länger. Zum 01.10.2026 zu besetzen.
  • attraktive Vergütung: Bezahlung nach dem TV Prakt-L und gegebenenfalls weitere Zuschläge. Momentan beträgt das Entgelt nach §8 TV Prakt-L 2.053,54€ brutto.
  • im beidseitigen Interesse besteht die Möglichkeit der unbefristeten Übernahme nach erfolgreich absolviertem Berufspraktikum in einer unserer Einrichtungen im LEB

Deine Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).  

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).