Sachbearbeiter:in für den Strahlenschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz

  • Job-ID: J000028325
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 12 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 20.10.2024
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Das Amt für Arbeitsschutz beaufsichtigt und berät die Hamburger Betriebe und Verwaltungen bei der Umsetzung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften. Dabei ist das Sachgebiet Strahlenschutz zuständig für alle Betreiberinnen und Betreiber, die Röntgenstrahlen oder radioaktive Stoffe in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung verwenden. Dazu gehört auch die Untersuchung von besonderen Vorkommnissen und Unfällen, bei denen radioaktive Stoffe auch außerhalb eines genehmigten Umgangs freigesetzt werden.

Unser Team sucht Sie als Verstärkung für eine Sachbearbeitung im Sachgebiet Strahlenschutz. Sie erwartet eine interessante und vielseitige Aufgabe, die durch die aktuellen Entwicklungen im Strahlenschutz besondere Anforderungen, aber auch ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten mit sich bringt.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Anzeigen und Genehmigungsanträge nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung bearbeiten
  • Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben mit mittlerem und hohem Gefährdungspotenzial beraten und beaufsichtigen
  • Stör- und Unfälle mit radioaktiven Stoffen bearbeiten, Messungen vor Ort durchführen, ggf. auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
  • besonderen Vorkommnissen in Medizin und Technik nachgehen

 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Strahlenschutz, Medizintechnik, Physikalische Technik oder Physik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
  • jeweils mit zusätzlich mindestens drei Jahren praktischer Erfahrungen in einer der o. g. Fachrichtungen
  • Führerschein Klasse B

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte Berufserfahrung noch nicht besitzen. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung zunächst in die Entgeltgruppe 11 TV-L. Das Tätigkeitsprofil wird dann entsprechend angepasst.


Vorteilhaft
  • vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf den Gebieten des Strahlenschutzes und der physikalischen Messtechnik
  • umfassende Kenntnisse des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, der DIN-Normen und des untergesetzlichen Regelwerks des Strahlenschutzes
  • Verhandlungsgeschick und Überzeugungsfähigkeit in Konfliktsituationen
  • Flexibilität im Umgang mit neuen Problemlagen und unterschiedlichen Gesprächspersonen

 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Tätigkeitsfeld das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erforderlich werden kann. Bewerber:innen müssen in der Lage sein, diese gemäß den Sicherheitsvorschriften zu tragen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie diese Anforderung erfüllen, beraten wir Sie gern.


Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle)
  • ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen den Einstieg erleichtern,
  • individuelle Fortbildung und Qualifizierungen – ergänzt durch umfangreiche Angebote des verwaltungseigenen Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF),
  • flexible Arbeitszeit (mobiles Arbeiten in gewissem Umfang möglich).

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.