(Fach-) Ärztin bzw. (Fach-) Arzt (m/w/d) im Jugendpsychiatrischen Dienst
Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit
- Job-ID: J000029720
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
BesGr. A14 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 12.12.2024
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit seinen drei Fachabteilungen (Gutachten und Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Gesundheitsaufsicht) zahlreiche Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung in Bergedorf wahr.
Die Fachabteilung Gutachten und Gesundheitshilfen gliedert sich in den Bereich Amtsärztliche Gutachten, Sozialpsychiatrischer Dienst und Jugendpsychiatrischer Dienst.
Der Jugendpsychiatrische Dienst leistet unter anderem Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Problemen, psychischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen sowie geistigen Behinderungen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst sowie zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg
Ihre Aufgaben
- Kinder und Jugendliche mit geistigen oder seelischen Behinderungen begutachten (z. B. im Hinblick auf Inklusion, Schulweghilfen oder Aufnahme in heilpädagogische Fördermaßnahmen)
- Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern beraten und begleiten
- Hausbesuche und Kriseninterventionen sowie Unterbringung nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) für den Jugendpsychiatrischen Dienst durchführen
- Institutionen (z. B. Kindertagesstätten, Gemeinschaftseinrichtungen), Gremien und andere Einrichtungen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes beraten und mit diesen kooperieren
- Standardisierte Schuleingangsuntersuchungen
Ihr Profil
- Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder
- Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin mit kinder- und jugendpsychiatrischer Erfahrung oder mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendmedizin
- die Einstellung erfolgt dann jeweils als Fachärztin bzw. Facharzt mit einem Sonderarbeitsvertrag nach Ä2 oder
- Ärztin bzw. Arzt mit mindestens 6 monatiger Erfahrung in der Behandlung von Kindern- und Jugendlichen
- die Einstellung erfolgt dann als Ärztin bzw. Arzt mit einem Sonderarbeitsvertrag nach Ä1
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe der Gesundheits- und sozialen
Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Laufbahnzweig
ärztlicher Dienst sowie die oben genannten fachärztlichen Voraussetzungen für Tarifbeschäftigte
Hinweis für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Vorteilhaft
- wertschätzender Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Lage sowie mit psychisch kranken und/oder behinderten Menschen einschließlich deren Angehörigen
- theoretische und praktische Kenntnisse in der Krisenintervention und in der Entwicklungspsychologie
- Erfahrung in der Untersuchung und Testung von Kindern und Jugendlichen
- gutes Urteilsvermögen/gute Problemlösefähigkeit sowie Flexibilität/Lern- und Veränderungsbereitschaft
- von Wertschätzung geprägtes Kooperations- und Konfliktverhalten
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14
- Tarifbeschäftigte Ärzt*innen/ Fachärzt*innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2.eingruppiert.
Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä2/Ä1 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/ Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen. - kleines und engagiertes Team
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (ohne Wochenend-, Schicht- und Nachtdienste)
- großes Fortbildungsangebot
- die Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen ist vorhanden, weiterhin auch die Weiterbildungsbefugnis für Kinder- und Jugendmedizin (6 Monate)
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistung sind gewährleistet
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) sowie die Möglichkeit zum Dienstfahrradleasing über Jobrad
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Motivationsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).